Digital signierte Rechnungen von ST-Netdesign
01.01.2009
Nach § 14 Nr. 3 Ziff. 1 UStG müssen elektronische Rechnungen digital signiert sein, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen. Diese gesetzliche Anforderung hat ST-Netdesign selbstverständlich umgesetzt und versendet ab sofort an Unternehmenskunden nur noch digital signierte Rechnungen.
Sie erkennen bei öffnen der PDF Rechnung, dass diese digital signiert ist.

Für Sie als Kunden ist hierbei zu beachten:
Bei einer digital signierten Rechnung handelt es sich um ein
urkundliches Dokument, das wie gedruckte Rechnungen zur Vorlage beim
Finanzamt archiviert werden muss. Dies bedeutet, wenn Sie eine digital signierte
Rechnung erhalten, müssen Sie hierbei die digital signierte Datei
archivieren.
Die Signatur der erhaltenen Rechnung können Sie unter https://www.signaturportal.de/electronic-invoice-check.html prüfen lassen, sollten Sie dies wünschen. Hierzu müssen Sie die von ST-Netdesign erhaltene Rechnung auswählen und danach auf weiter klicken.

